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Für eine schriftvergleichende Untersuchung müssen - wenn immer möglich - die Originale der zu prüfenden Dokumente X beschafft werden. Denn in Nicht-Originalen sind einerseits die Möglichkeiten der physikalisch-technischen Untersuchung eingeschränkt. Und andererseits können die wichtigen Schriftmerkmale der Strichbeschaffenheit und der Druckgebung nur unzureichend erhoben werden. Schließlich ist bei Fotokopien immer auch mit der Möglichkeit einer Fotomontage zu rechnen.

Für Schriftuntersuchungen ist außerdem umfangreiches Vergleichsmaterial V notwendig:

  • Für Unterschriftsprüfungen sollten 25 bis 30 authentische Unterschriften zum Vergleich zur Verfügung stehen - möglichst im Original und aus einem Zeitraum von circa 3 bis 5 Jahren vor und nach der zu prüfenden Unterschrift X stammend.
  • Für Testamentsprüfungen sind zeitnah zu dem zu prüfenden Testament entstandene Vergleichsschriften des Erblassers oder der Erblasserin besonders wichtig. Es sollte möglichst umfangreiches Vergleichsmaterial vorliegen.
  • Bei Anonymschreiben ist oft auch eine gezielte Schriftprobenabnahme notwendig.

Möglichst zahlreiche Vergleichsschriften sollten im Original für die Untersuchung zur Verfügung stehen. vorliegen. Zusätzlich kann das Vergleichsmaterial auch einige Nicht-Originale enthalten. Insbesondere sollte immer auch eine Fotokopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises vorliegen.

Die Vergleichsschriften sollten unbefangen entstanden sein. Das sind Schriften, die im normalen Alltag und nicht im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren entstanden sind. Wenn es nicht möglich sein sollte, genügend unbefangen entstandene Vergleichsschriften zu beschaffen, können Ad-hoc-Schriftproben jeweils auf einzelnen Blättern geleistet werden.

Sie können sich folgende Informationsblätter als PDF-Datei downloaden:

  1. Unbefangen entstandene Vergleichsunterschriften für Unterschriftsprüfungen
  2. Fundstellen von unbefangen entstandenem Vergleichsmaterial für die Prüfung von Textschriften
  3. Fundstellen von Vergleichsmaterial für die Prüfung von Testamenten

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Abb.: Strichstörungen

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Abb.: Vorzeichenspuren

Weitere Infos

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Abb.: Vorzeichenspur

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